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BVerwG, 04.10.1958 - IV B 74.58 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- LVG Oldenburg, 05.11.1957 - A 167/57
- BVerwG, 04.10.1958 - IV B 74.58
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- BVerwG, 08.11.1957 - IV C 324.56
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 04.10.1958 - IV B 74.58
Nach der übereinstimmenden Rechtsprechung beider mit Lastenausgleichssachen befaßten Senate des Bundesverwaltungsgerichts ist hinreichend geklärt, daß auch ein nahes Verwandtschaftsverhältnis und auch eine zunächst unentgeltliche Pflege der Bewilligung der Pflegezulage nicht entgegensteht, jedoch nur dann, wenn der Pflegeperson auf die Dauer ein Verzicht auf ein Entgelt nicht zuzumuten ist,(vgl.Urteile vom 11. Juli 1957 - BVerwG III C 6.56 - undvom 8. November 1957 - BVerwG IV C 324.56 -). - BVerwG, 11.07.1957 - III C 6.56
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 04.10.1958 - IV B 74.58
Nach der übereinstimmenden Rechtsprechung beider mit Lastenausgleichssachen befaßten Senate des Bundesverwaltungsgerichts ist hinreichend geklärt, daß auch ein nahes Verwandtschaftsverhältnis und auch eine zunächst unentgeltliche Pflege der Bewilligung der Pflegezulage nicht entgegensteht, jedoch nur dann, wenn der Pflegeperson auf die Dauer ein Verzicht auf ein Entgelt nicht zuzumuten ist,(vgl.Urteile vom 11. Juli 1957 - BVerwG III C 6.56 - undvom 8. November 1957 - BVerwG IV C 324.56 -).